Schuld — Schuld … Hochdeutsch - Plautdietsch Wörterbuch
schuld — [ʃʊlt]: in der Wendung [an etwas] schuld sein: [an etwas] die Schuld haben, [für etwas] verantwortlich sein: er ist schuld [an dem ganzen Unheil]. * * * schụld 〈Adj.; nur präd. u. adv.; Kleinschreibung in Verbindung mit den Verben „sein“,… … Universal-Lexikon
Schuld — [ʃʊlt], die; , en: 1. <ohne Plural> das Verantwortlichsein für einen unheilvollen, strafwürdigen, bestimmten Geboten o. Ä. zuwiderlaufenden Vorgang, Tatbestand: er trägt die Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch; sie fühlt sich frei von… … Universal-Lexikon
Schuld — an etwas tragen: etwas Negatives, eine falsche Entwicklung, einen Unfall, ein Unglück verursacht haben. Die Schuld bei sich selbst suchen müssen: für etwas die Verantwortung übernehmen müssen, vor sich selbst ehrlich sein und sich etwas… … Das Wörterbuch der Idiome
Schuld — Schuld, auch Verschuldung, Verschulden, bezeichnet: verschiedene ethisch philosophische Begriffe, siehe Schuld (Ethik) in der Psychologie die bewusste oder unbewusste Überzeugung, etwas Falsches getan zu haben, siehe Schuldgefühl die… … Deutsch Wikipedia
Schuld — Schuld: Als altgerm. Substantivbildung zu dem unter ↑ sollen behandelten Verb bezeichnet mhd. schulde, schult, ahd. sculd‹a›, niederl. schuld, aengl. scyld, schwed. skuld zunächst die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung (Abgabe, Dienst,… … Das Herkunftswörterbuch
Schuld — Sf std. (8. Jh.), mhd. schulde, schult, ahd. sculd(a), as. skuld Stammwort. Aus g. * skuldi f. Schuld , auch in anord. skyld, ae. scyld, afr. skelde. Verbalabstraktum zu dem in sollen vorliegenden Verb. Dessen Ausgangsbedeutung ist schulden , so… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Schuld — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Schulden • Fehler Bsp.: • Ich konnte meine Schulden nicht bezahlen. • Es war nicht seine Schuld … Deutsch Wörterbuch
schuld — Adv. (Grundstufe) für etw. verantwortlich Beispiel: Wer ist schuld daran? … Extremes Deutsch
Schuld — Schuld, 1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich… … Pierer's Universal-Lexikon